Tarife

 

Ab dem 1. Juli 2022 werden Psychotherapien, die von kantonal zugelassenen psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten durchgeführt werden, von der Grundversicherung übernommen. 

 

Damit eine Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen wird, muss sie von einer Allgemeinmedizinerin (Ihrer/m Hausärztin/Hausarzt), einem Kinderarzt, einer Psychiaterin oder einem Facharzt für psychosomatische Medizin angeordnet werden.

 

In Krisensituationen kann eine Anordnung für 10 Psychotherapiesitzungen von Personen mit einem Facharzttitel aus allen medizinischen Fachbereichen verschrieben werden. 


Folgend finden Sie eine Vorlage der ärtzlichen Anordnung:
Anordnung psychologische Psychotherapie

Jede Anordnung berechtigt zu 15 Sitzungen bei einer psychologischen Psychotherapeutin oder einem psychologischen Psychotherapeuten. Ein Austausch zwischen der anordnenden Fachperson und der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten ist erforderlich, um gemeinsam die Erneuerung der Anordnung zu beurteilen. 


 

Wenn Sie über die Zusatzversicherung abrechnen möchten: 

Aktuell ist noch unklar, wie die Zusatzversicherungen reagieren werden und welche Kosten diese übernehmen. Nehmen Sie daher mit Ihrer Zusatzversicherung Kontakt auf und klären Sie die Frage, wie viel diese an den Kosten übernehmen wird. 

 

Wenn Sie als Selbstzahler abrechnen möchten: 

Der Tarif entspricht dem PsyTarif  (2.58/Minute). 


 Längere Sitzungen können vereinbart werden; insbesondere für Familien-/Paartherapie empfiehlt sich eine längere Dauer. 


Abklärungen werden gemäss Arbeitsaufwand verrechnet. 

 

Weitere Informationen: www.psychologie.ch



Annulation von Terminen 

Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Kosten abgesagt werden. Versäumte Termine oder kurzfristige Absagen werden verechnet.