Tarife
Psychotherapien, die von kantonal zugelassenen psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten durchgeführt werden, werden von der Grundversicherung übernommen.
Hierzu muss die psychologische Psychotherapie von einer Fachärztin/einem Facharzt in Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Pädiaterie, Psychiaterie oder psychosomatische Medizin angeordnet werden.
In Krisensituationen kann eine Anordnung für 10 Psychotherapiesitzungen von Personen mit einem Facharzttitel aus allen medizinischen Fachbereichen verschrieben werden.
Folgend finden Sie eine Vorlage der ärtzlichen Anordnung:
Anordnung psychologische Psychotherapie
Jede Anordnung berechtigt zu 15 Sitzungen bei einer psychologischen Psychotherapeutin oder einem psychologischen Psychotherapeuten. Ein Austausch zwischen der anordnenden Fachperson und der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten ist erforderlich, um gemeinsam die Erneuerung der Anordnung zu beurteilen.
Wenn Sie über die Zusatzversicherung abrechnen möchten:
Aktuell übernehmen die meisten Zusatzversicherungen die Kosten für die psychologische Psychotherapie nicht mehr. Nehmen Sie daher mit Ihrer Zusatzversicherung Kontakt auf und klären Sie die Frage, wie viel diese an den Kosten übernehmen wird.
Wenn Sie als Selbstzahler abrechnen möchten, ist dies möglich. Der Tarif entspricht dem PsyTarif (2.58/Minute).
Abklärungen werden gemäss Arbeitsaufwand verrechnet.
Weitere Informationen: www.psychologie.ch
Annulation von Terminen
Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Kosten abgesagt werden. Versäumte Termine oder kurzfristige Absagen werden verechnet.